Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Tritt durch den Lupus eine Arbeitsunfähigkeit ein, tauchen unweigerlich neben der Klärung der nächsten Behandlungsschritte weitere Fragen auf. Die erste Frage zielt sicher darauf ab, ob die Arbeitsunfähigkeit als vorübergehend eingeschätzt werden kann oder ob sie vielleicht länger andauern wird. Damit verbunden stellen sich Betroffene meist Fragen in Hinblick auf die finanzielle Sicherung: Dauer einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Höhe und Zahlungsdauer eines Krankengelds, möglicher Zuschuss zum Krankengeld, mögliche Ansprüche als Privatversicherte*r. Zu diesen Fragen erfährst du hier mehr.

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„Wie lange zahlt mir der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiter?“

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird als Entgeltfortzahlung bezeichnet. Sie gehört zu den Kernstücken unserer sozialen Sicherung und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (abgekürzt EFZG oder EntgFG) geregelt.1 Der Arbeitgeber zahlt in der Regel sechs Wochen lang das Arbeitsentgelt fort. Vorausgesetzt wird, dass das Arbeitsverhältnis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

In Deutschland haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen – unabhängig vom Umfang der wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit – einen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie entspricht dem Arbeitsentgelt, welches der/dem Arbeitnehmenden ohne die Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

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„Welche Pflichten habe ich im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit?“

Arbeitnehmende haben hier zwei wesentliche Pflichten zu erfüllen (geregelt in § 5 EntgFG):

1. Anzeigenpflicht

Über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Dies geschieht in der Regel telefonisch oder mündlich. Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über die Art deiner Erkrankung oder deine Lupus-Symptome zu informieren. Eine Mitteilungspflicht über Art oder Ursache der Erkrankung kann lediglich bestehen, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz anderer Mitarbeitenden ergreifen sollte, wie dies zum Beispiel bei ansteckenden Erkrankungen der Fall sein kann.

2. Nachweispflicht

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, so muss die erkrankte Arbeitnehmer*in spätestens ab dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (auch als AU oder „gelber Schein“ bezeichnet).



 

 

„Ab wann bekomme ich Krankengeld?“

In der Regel haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld ist im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) § 44 ff. verankert. In den meisten Fällen besteht der Anspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (also nachdem der Bezug der Entgeltfortzahlung endet). Dass eine Arbeitsunfähigkeit über den entsprechenden Zeitraum vorbestanden hat, musst du deiner eigenen Krankenkasse rechtzeitig durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Einen besonderen Antrag auf Krankengeld musst du nicht stellen, die Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse gilt in diesem Fall bereits als Antrag.

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Wenn sich die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Lupuserkrankung fortsetzt, muss diese spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Auf der Folgebescheinigung muss die gleiche Diagnose stehen.


„Wie hoch ist das Krankengeld und wie lange wird es gezahlt?“

Die Höhe des Krankengeldes wird durch die gesetzliche Krankenkasse ermittelt und beträgt 70 % des Brutto-Arbeitsentgeltes und maximal 90 % des Netto-Arbeitsentgelts. In der Regel erhalten Arbeitnehmer*innen innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung. Wer in den ersten sechs Wochen der Erkrankung eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bekommt, dem werden diese Wochen vom Krankengeld abgezogen. Die meisten Betroffenen bekommen somit letztendlich bis zu 72 Wochen Krankengeld. Wird die Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld erreicht, dann beendet die Krankenkasse die Zahlung.

Die Krankenkassen informieren in der Regel rechtzeitig darüber, dass ein Ende der Krankengeldzahlungen naht. Wenn das einmal für dich zutreffen sollte, werde in jedem Fall aktiv, solange du noch Krankengeld beziehst. Für Arbeitnehmer*innen gibt es meist drei Möglichkeiten:

  • In den Job zurückkehren mit Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden zur Beantragung von Leistungen
  • Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen
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Zum Thema Krankengeld kannst du dich kostenfrei von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) telefonisch oder online beraten lassen: https://www.patientenberatung.de/de/beratungsangebot

Telefon: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)


„Besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Krankengeld zu bekommen?“

Manche Arbeitnehmende können einen Krankengeldzuschuss beanspruchen. Hierbei handelt es sich um eine zu versteuernde Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. So sollen finanzielle Nachteile abgefedert werden. Die Höhe und Dauer wie auch der Anspruch darauf sind oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Vielleicht hast auch du bei deinem Arbeitgeber einen solchen Anspruch.

Interessiert an Sozialleistungen im Lupus-Kontext? Lies hier mehr.

„Haben Privatversicherte Anspruch auf Krankengeld?“

Wenn du über eine private Krankenversicherung vollversichert bist, bekommst du kein gesetzliches Krankengeld. In diesem Fall ist eine zusätzliche Absicherung, etwa durch eine Krankentagegeldversicherung, sinnvoll. Lasse dich dazu beraten.

 

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Gut informiert für den Fall der Fälle. 

Mit einer chronischen Autoimmunerkrankung besteht nun einmal die Möglichkeit, arbeitsunfähig zu werden. Dann ist es gut, über finanzielle Hilfen bereits informiert zu sein, um sich ohne kräftezehrende Recherche bestmöglich unterstützen zu lassen.

NP-DE-LPU-WCNT-220022, Dez22

Die LupusCheck-Expert*innen

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. med. Johanna Mucke
Oberärztin,
Universitätsklinikum Düsseldorf

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Johannes Knitza
Oberarzt,
Universitätsklinikum Gießen & Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

Dr. Carolin Tillmann
Institut für Erziehungswissenschaft
Arbeitsbereich Sozial- und
Rehabilitationspädagogik,
Philipps-Universität Marburg

Das LupusCheck Expertenteam

PD Dr. med. Martin Krusche
Oberarzt,
Universitätsklinikum 
Hamburg-Eppendorf
 

Das LupusCheck Expertenteam

Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
und Nierentransplantation,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz