Beruflich selbstständig
In der Regel sind Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass die finanzielle Vorsorge für Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit in die Verantwortung des Einzelnen fällt. Sozialleistungen, auf die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Regel Anspruch haben, gibt es nicht immer. Dies kann dazu führen, dass neben den Sorgen um die eigene Lupuserkrankung und deren Behandlung auch existenzielle Sorgen aufkommen. Erfahre hier mehr über Leistungen, die dir – bei unterschiedlichen Voraussetzungen – als selbstständig Erwerbstätige*r zustehen können.
Mögliche Leistungen für selbstständige Lupus-Betroffene
Welche Voraussetzungen für Krankengeld und Krankentagegeld, Wohngeld, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsabsicherung gelten und wie du Ansprüche geltend machst bzw. entsprechende Anträge stellst, findest du hier im Überblick.
Auch für dich als Selbstständige*r gibt es Hilfen.
Lupus kann dich in deinem Beruf sehr fordern. Nutze daher jede Unterstützung, die du für dich in deiner Selbstständigkeit finden kannst. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, stehen dir die genannten Leistungen auch zu.
NP-DE-LPU-WCNT-230011, Aug23
Die LupusCheck-Expert*innen
       Dr. med. Johanna Mucke
 Oberärztin,
 Rheumazentrum Ruhrgebiet, Herne
       PD Dr. med. Johannes Knitza
 Oberarzt,
 Universitätsklinikum Gießen & Marburg
       Dr. Carolin Tillmann 
 Institut für Erziehungswissenschaft
 Arbeitsbereich Sozial- und
 Rehabilitationspädagogik,
 Philipps-Universität Marburg
       PD Dr. med. Martin Krusche 
 Oberarzt,
 Universitätsklinikum 
Hamburg-Eppendorf
  
       Prof. Dr. med. Julia Weinmann-Menke
  Leiterin des Schwerpunkts Nephrologie
 und Nierentransplantation,
 Johannes Gutenberg-Universität Mainz